Vollmachten für den Notfall

Die Zahl der Intensivpatienten steigt weiter. Ein Aufenthalt im Krankenhaus aufgrund einer Covid-19-Infektion bedeutet für Angehörige und Betroffene nicht nur einen emotionalen, sondern auch einen organisatorischen Ausnahmezustand. Hier sorgt ein Notfall-Ordner mit wichtigen Vollmachten für die Entlastung aller Beteiligten.

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts gibt es klare Anzeichen: „In Deutschland hat die dritte Welle schon begonnen.“ Aktuell ist -seit Beginn der Pandemie- der Höhepunkt der Auslastung aller Intensivbetten erreicht. Experten rechnen in den kommenden Wochen mit einer deutlichen Zunahme an Infektionen. Nach Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts werden, im Unterschied zu den ersten beiden Wellen, diesmal deutlich mehr jüngere Patienten die Krankenhausbetten bevölkern – Menschen, die voll im Leben stehen und berufstätig sind. Insbesondere Eltern, die noch keine Chance hatten, geimpft zu werden und deren Kinder die besonders ansteckende britische Variante des Virus mit nach Hause bringen, sind gefährdet.

Die aktuelle Situation macht deutlicher denn je: wer im Krankenhaus liegt und nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr Entscheidungen fällen kann, ist darauf angewiesen, dass die Angehörigen finanziell und Behörden gegenüber handlungsfähig bleiben. Hier hilft der sogenannte Notfall-Ordner den Angehörigen enorm, denn er ermöglicht leichten Zugriff auf alle nötigen Unterlagen. Es ist hilfreich, wenn Vollmachten vorliegen, mit deren Hilfe diese entscheiden und handeln können. Im Krankenhaus aber auch gegenüber Behörden und Banken.

Die wichtigsten Vollmachten auf einen Blick

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung werden die Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen festgelegt. An die medizinischen Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben. Entwicklungen im medizinischen Fortschritt wie auch zahlreiche Änderungen im Patientenrecht machen die Patientenverfügung zu einem „lebendigen Produkt“.

Wichtig zu wissen: Die Behandlung einer Covid-19-Infektion ist normalerweise kein klassischer Anwendungsfall für eine Patientenverfügung. In der Mehrzahl der Fälle bleiben Patienten während einer Beatmung entscheidungsfähig.
Die Patientenverfügung greift nur bei dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit. Dieser Fall kann allerdings eintreten, wenn die Ärzte feststellen, dass das Behandlungsziel nicht erreicht wird. Kommen die Ärzte zu dem Schluss, dass keine Chance auf Wiedererlangen des Bewusstseins besteht, kommt die Patientenverfügung zum Einsatz. Hier wird festgelegt, ob und in welchem Umfang eine weitere Behandlung erfolgen soll.

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht erlaubt einem Bevollmächtigen uneingeschränkten Zugriff aufs Konto des Unterzeichners. Als Bevollmächtigte werden in der Regel Ehepartner oder volljährige Kinder eingesetzt. Die Bankvollmacht ist gültig, sobald sie bei der Bank eingereicht wird. Sie kann jederzeit widerrufen werden, hat in der Regel aber auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus Bestand.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht lassen sich eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf alle persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, dass die Bevollmächtigten dringende Behördengänge erledigen oder eine häusliche Pflege organisieren können.
Es muss nicht immer gleich eine lebensbedrohliche Situation sein, die eine Vorsorgevollmacht notwendig macht. Bei einem längeren Klinikaufenthalt zum Beispiel kann es sehr nützlich sein, wenn eine vertraute Person die persönlichen Dinge regelt. Oder, noch ein Beispiel, haben Sie schon einmal wichtige Papiere mit zwei gebrochenen Armen unterschrieben?

Wichtig: Die betreffenden Personen unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus.

Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen möchten, sich unsicher sind, was der richtige Weg für Sie ist oder wie sie die gesamte Thematik der Absicherung und Vorsorge managen sollen, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei mir. In einer Generationenberatung können wir Ihre individuelle Situation gern durchleuchten und den für Sie optimalen Weg ebnen.