Generationenberatung

Der Grundsatz ist: »Bleiben Sie mündig«

»Wer vorher handelt, hat später nicht das Nachsehen«. Dieser Satz gilt auch im Bereich der Generationenberatung. Denn hier gilt es, für den Notfall vorgesorgt zu haben. Das Stichwort hierfür heißt: „Bleiben Sie mündig“.

In meiner 24 jährigen Tätigkeit in der Versicherungs- und Finanzdienstleistung-Branche blieb es nicht aus, dass ich mit Schicksalsschlägen meiner Kunden konfrontiert wurde. Aber auch aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, vorgesorgt zu haben. Es kann sein, dass sie irgendwann nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Dies kann durch einen Unfall auch unvorhergesehen eintreffen. Wenn Sie keinen gerichtlichen Betreuer haben wollen, dann sollten Sie dies mit einer Vorsorgevollmacht regeln. Dies gilt übrigens auch für Ihre volljährigen Kinder. Oder wußten Sie, dass sie im Notfall nicht mehr der Betreuer Ihrer volljährigen Kinder sind?

 
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Sorgerechtsverfügung: Für den Fall der niemals eintreten soll

Und was ist mit Ihren minderjährigen Kindern, wenn beiden Erziehungsberechtigten etwas zustößt? Haben Sie hier mit einer Sorgerechtsverfügung für den Fall der Fälle vorgesorgt?

 Gerne informiere ich Sie darüber, welche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Elemente es zu verbinden gilt,  so dass Sie rechtlich füreinander da sein dürfen, finanziell nicht „ins Rutschen“ kommen und einfach vorbereitet sind.


Werfen Sie doch gern schon einmal einen kleinen Blick auf das Thema:

 
 

Wir alle werden Älter. Und jeder beschäftigt sich früher oder später mit der Frage nach dem: “ Was wäre wenn…”. Lassen Sie uns gemeinsam die Themen besprechen und gut vorbereitet sein. Dann sind Sie in dem Fall der bestmöglich nie eintritt auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.